Hausordnung
Grundsätzliches Verhalten
Unsere Schule ist für uns alle ein Ort, an dem wir gemeinsam arbeiten, lernen und das Schulleben gestalten wollen. Dafür braucht eine Gemeinschaft einen Rahmen und Regeln, an denen sich alle orientieren können. Dies gilt gleichermaßen für Schüler, Lehrer sowie alle anderen Personen, die sich im Schulgelände aufhalten. Dabei versuchen wir so weit möglich, ohne Verbote auszukommen.
Jeder trägt Verantwortung, dass das Zusammenleben in der Schule gelingen kann und wir uns wohl fühlen können. Das beinhaltet einen respektvollen Umgang miteinander sowie einen pfleglichen Umgang mit dem Gebäude und Inventar.
Pünktlichkeit, Grüßen und ein angemessener Umgangston gehören selbstverständlich dazu.
Während des Unterrichts wird keine Kopfbedeckung im Schulhaus getragen, auf ordentliche Kleidung geachtet und das Kaugummikauen unterlassen.
Sicherheit
Aus Gründen der Sicherheit ist folgendes zu beachten:
- Der Aufenthalt auf den Fluchtbalkonen ist untersagt.
- Niemand beugt sich über das Glasgeländer.
- Sportgeräte wie Inliner, Kickboards usw. sind im Schulhaus und Pausenbereich nicht zu benutzen.
- Das Herumrennen und Ballspielen ist auch auf den Gängen verboten.
Zum Schulgelände gehören das Schulhaus, die Turnhallen, der Pausenbereich, der Busbahnhof, der Parkplatz, der Basketballplatz zwischen Schule und Sportgaststätte und das Sportgelände.
Verhalten im Klassenzimmer und den Fachräumen
Jeder Schüler ist für seinen Platz selbst verantwortlich. Dies beinhaltet, dass er ordentlich und sauber gehalten wird und am Ende des Unterrichts die Stühle hochgestellt werden.
Dies gilt auch für die letzte Stunde im Klassenzimmer, wenn danach Fachräume aufgesucht werden
Der Ordnungsdienst putzt die Tafel und entsorgt den Müll nach Plan.
Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen die Fachräume nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.
Beim Verlassen des Klassenzimmers und der Fachräume achten wir darauf, dass Fenster und Türen geschlossen werden und das Licht sowie technische Geräte ausgeschaltet sind.
Vor 07:45 Uhr darf im Schulhaus nur die Aula und der Zwischengang im Erdgeschoss benutzt werden. Treppen sind freizuhalten.
Verhalten in der Pause
Zu Beginn der Pause geht jeder Schüler zügig in den Pausenbereich. Niemand hält sich im Klassenzimmer oder auf den Gängen auf. Ballspiele und Rennen sind im Schulhaus nicht erlaubt. Ballspielen ist nur mit Soft-/leichten Plastikbällen auf dem Basketballplatz möglich.
Verhalten in den Toilettenräumen
Die Toiletten sind aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen sauber zu halten. Die Schüler verlassen sie so, wie sie sie wieder vorfinden wollen.
Die Toilette ist kein Aufenthaltsraum.
Aus Gründen des Umweltschutzes soll mit Wasser und Papiertüchern sparsam umgegangen werden.
Verhalten außerhalb der Unterrichtszeiten
In der Mittagspause stehen die Pausenhalle und die Pausenbereiche zur Verfügung. Dabei gelten dieselben Regeln wie in den Pausen. Zum Aufenthalt stehen die Tische und Stühle in der Aula und den Zwischengängen im EG und 1. OG zur Verfügung. Das Schulgelände wird von der ersten Stunde bis zur letzten Stunde am Vormittag nicht verlassen.
Smartphones
Es soll allgemein keine Verbannung von Smartphones aus dem Schulhaus geben, aber während der Unterrichtszeit werden diese nicht verwendet, außer zu Unterrichtszwecken und von der unterrichtenden Lehrkraft erlaubt.
- Während der gesamten Unterrichtszeit befindet sich das Gerät ansonsten im Flugmodus, auch während der Pausen am Vormittag.
- Während der Mittagspause vor dem Nachmittagsunterricht ist die Verwendung von
Smartphones erlaubt.
- Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler im gebundenen und offenen Ganztag
während der Freizeitphase, aber nur wenn dies von den Betreuungskräften erlaubt wird.
- Entfällt die 6. Stunde, ist die Smartphonenutzung auch während dieser erlaubt.
- Es dürfen keine Fotos, Audios und Videos aufgenommen werden.
- Die Regelung bezieht sich grundsätzlich auch auf IPads, die aber zur Unterrichtsvorbereitung von Schülerinnen und Schülern verwendet werden können, die damit ihre Heftführung ersetzen.
Energydrinks und Getränkedosen
Der Genuss von Energydrinks ist auf dem Schulgelände und im Schulhaus untersagt. Als Umweltschule verbieten wir zudem Getränkedosen. Bei Verstößen werden diese von den Lehrkräften abgenommen.
Rauchen, Alkohol und Drogen
Der Konsum alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel ist Schülerinnen und Schülern laut BaySchO innerhalb der Schulanlage sowie bei schulischen Veranstaltungen untersagt.
Missachtung von Rechten anderer
Bei Verstößen in Form von persönlichen Kränkungen, Sachbeschädigungen o. Ä. hat nach Möglichkeit das Prinzip der Wiedergutmachung und Aussöhnung Vorrang vor dem Prinzip der Strafe.
Diese Hausordnung wurde in Absprache mit der Lehrerkonferenz, der Schülermitverantwortung und dem Elternbeirat erarbeitet und vom Schulforum genehmigt. Sie wird von allen genannten Gruppen getragen.
Schulleitung, Lehrerkollegium, SMV, Elternbeirat