Der Elternbeirat ist bemüht, die Teilnahme jedes Schülers/jeder Schülerin an Klassenfahrten zu ermöglichen, sodass niemand aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden muss. Da insbesondere die aus Elternspenden speisenden Mittel des Elternbeirats beschränkt sind, können die Zuschüsse nicht immer im gewünschten Umfang gewährt werden. Es gelten folgende Richtlinien:
- Der Elternbeirat unterstützt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die Schüler und Schülerinnen, die selbst oder deren Eltern finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Klassenfahrt aufzubringen, mit einem Zuschuss.
- Unbeschadet dessen besteht kein Rechtsanspruch auf Zuschussleistung. Ein solcher entsteht auch nicht dadurch, dass einem Geschwisterkind in der Vergangenheit ein Zuschuss geleistet wird/wurde. Vielmehr beruht jede Entscheidung eines Einzelfalls auf dem Ermessen des Elternbeirats.
- Die Mitglieder des Elternbeirats sind über Informationen im Zusammenhang mit der Beantragung und Gewährung solcher Zuschüsse – auch über ihre Amtszeit hinaus – zum Schweigen verpflichtet. Unterlagen, die dem Elternbeirat zur Beurteilung einer Zuschussberechtigung überlassen wurden, werden nach Gewährung/Ablehnung eines Zuschusses an die Schulleitung zurückgegeben.
- Zuschüsse zu Klassenfahrten werden ausschließlich unbar geleistet und an ein entsprechendes Konto der Schule überwiesen.
- Zuschüsse werden pro Kind und Klassenfahrt nur einmal gegeben.
- Der Zuschuss des Elternbeirats beträgt maximal 100@ pro Fahrt und Kind. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann ein höherer Zuschuss gewährt werden.
- Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor einer Elternbeiratssitzung bei der Schulleitung abgegeben werden. Die Sitzungstermine des Elternbeirats können im Terminkalender auf der Schulhomepage eingesehen werden.
Sie können den Antrag auf Zuschuss für eine Klassenarbeit hier herunterladen:
Antrag auf Zuschuss zur Fahrt
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